Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplans “Neustifter Feld” 26. Juni 20213. Juli 2023 Freising, den 26.06.2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aufgrund der Lage und Größe des Planungsgebietes unter 20.000 qm ist es möglich, ein beschleunigtes Verfahren für “Bebauungspläne der Innenentwicklung” nach § 13 a Baugesetzbuch durchzuführen. Es ist Sache des Stadtrates, über das Verfahren zu beschließen, denn es handelt sich um eine „Kann-Bestimmung”. Die Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 beantragt, *nicht* das beschleunigte Verfahren mit einer einmaligen Auslegung des Entwurfs nach § 13 a BauGB anzuwenden, sondern nach dem Aufstellungsbeschluss Öffentlichkeit und Behörden in dem regulären Bauleitplanverfahren für qualifizierte Bebauungspläne zu beteiligen. Nach § 3 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB soll die Öffentlichkeit zweimal – beim Vorentwurf und Entwurf — öffentlich beteiligt werden. Begründung: Das auf den beiden Tafeln am Neustifter Feld skizzierte Bebauungskonzept wird aufgrund der zu hohen Dichte und der zu erwartenden Verkehrsproblematik von der Neustifter Bürgerschaft weitgehend abgelehnt. Die im Stadtplanungsamt bis 25.06.2021 eingegangenen Stellungnahmen sind jedoch noch nicht Teil eines rechtskräftigen Bauleitplanverfahrens, da die Aufstellung eines Bebauungsplanes noch nicht beschlossen ist. Sie spiegeln lediglich ein Meinungsbild zum vorgelegten Rahmenplan. Der noch zu erarbeitende, rechtskräftige Bebauungsplan kann sich wesentlich von der Bebauungsstudie unterscheiden. Beim beschleunigten Bauleitplanverfahren fällt eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan-Vorentwurf weg. Außerdem entfallen Umweltprüfung und Eingriffsregelung. Nimmt man die eingereichten Stellungnahmen und die Komplexität der planerischen Fragestellungen ernst, ist ein zweistufiges Regel-Bauleitplanverfahren angebracht. Insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorentwurfsstadium beinhaltet die Möglichkeit, “sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung eines Gebietes” und deren Auswirkungen zu erörtern und abzuwägen, so beschreibt es § 3 Abs. 1 BauGB. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte Reitsam, SozialreferentinSusanne Günther, FraktionsvorsitzendeWerner Habermeyer, Fraktionsvorsitzender
Antrag der Grünen Fraktion zur Haushaltskonsolidierung 25. April 20233. Juli 2023 Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Freisinger Stadtrat beantragt die Beachtung folgender Punkte bei der Haushaltskonsolidierung. I. Grundsätzliche Bewertung: Das Konsolidierungsgutachten lag laut Landratsamt bereits im Juni 2022, also […]
Antrag: Änderung der Geschäftsordnung — §28 „Anträge“ 25. Februar 20233. Juli 2023 Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag: Paragraf 28 der Geschäftsordnung des Freisinger Stadtrats wird um folgende Absätze ergänzt: Begründung: Eine Vielzahl bayerischer Städte hat in ihren Geschäftsordnungen […]