Nachhaltige öffentliche Beschaffung in Freising

Am 29. Juni 2021 ist es zehn Jah­re her, dass Frei­sing als Fair­trade-Stadt aus­ge­zeich­net wur­de. Die Stadt hat sich damit ver­pflich­tet, fünf Kri­te­ri­en des Enga­ge­ments für den fai­ren Han­del1 auf ver­schie­de­nen Ebe­nen der Kom­mu­ne zu erfül­len. Der Sta­tus wird alle zwei Jah­re über­prüft. Seit März 2021 ist Frei­sing zudem Mit­glied im Netz­werk der deut­schen Bio­städ­te.2

Wäh­rend die Agen­da-21-Pro­jekt­grup­pe “Fai­res Forum” Öffent­lich­keits­ar­beit zum The­ma Fair­trade in der Kom­mu­ne macht und regel­mä­ßig auf die ent­spre­chen­den Selbst­ver­pflich­tun­gen der Stadt hin­weist, küm­mert sich die Agen­da-21-Pro­jekt­grup­pe „Bio­stadt Frei­sing“ neben vie­len eige­nen Akti­vi­tä­ten um die Umset­zung der Anlie­gen, die aus der Mit­glied­schaft im Netz­werk „Bio­stadt“ resultieren.

In punc­to Fai­rer Han­del gibt es eini­ge Erfol­ge zu ver­mel­den: Fai­re Geträn­ke bei städ­ti­schen Sit­zun­gen, fünf zer­ti­fi­zier­te Frei­sin­ger Fair­trade-Schu­len, umfas­sen­des Ange­bot fair gehan­del­ter Waren im Frei­sin­ger Welt­la­den und in eini­gen wei­te­ren Fach­ge­schäf­ten, Bil­dungs­maß­nah­men enga­gier­ter Bil­dungs­trä­ger (z.B. VHS und kbw) sowie auch des Weltladens.

Nach lan­ger Zeit ist das The­ma nach­hal­ti­ge Beschaf­fung unter Ein­hal­tung sozia­ler und öko­lo­gi­scher Kri­te­ri­en auch in der Stadt­ver­wal­tung ange­kom­men. End­lich wird Recy­cling­pa­pier (DIN-Norm EN ISO 9706) ver­wen­det, und es gab 2020 ein ers­tes Auf­takt­tref­fen des refe­rats- und ämter­über­grei­fen­den AK „Nach­hal­ti­ge Beschaffung“.

Der OV der Grü­nen in Frei­sing begrüßt ins­be­son­de­re die Ent­wick­lung in der Ver­wal­tung. Denn: Die deut­schen Kom­mu­nen geben fast 50% der Steu­er­ein­nah­men von Bund, Län­dern und Gemein­den gemein­sam für die Beschaf­fung von Waren und Dienst­leis­tun­gen aus. Eine nach­hal­ti­ge öffent­li­che Beschaf­fung hat enor­me Signal- und Hebel­wir­kung. Auch für eine Stadt der Grö­ße Frei­sin­gs und noch mehr, wenn sich Frei­sing mit ande­ren Kom­mu­nen zusammentut.

Mit Blick auf die Agen­da 2030, die Errei­chung der Frei­sin­ger Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 und der in der Frei­sin­ger Reso­lu­ti­on zum Kli­ma­wan­del vom Stadt­rat am 23. Janu­ar 2020 beschlos­se­nen Umstel­lung auf nach­hal­ti­ge Beschaf­fung (Beschluss 5)3 muss aber deut­lich mehr Schwung in die Sache kom­men. Der OV der Grü­nen in Frei­sing for­dert daher in Poli­tik und Ver­wal­tung rasche und muti­ge wei­te­re Ent­schei­dun­gen und kon­kre­te Schrit­te. Hier­zu gehö­ren vor allem:

  • Aus­schrei­bung der Kan­ti­ne in den Schu­len im Stein­park nach durch­gän­gig nach­hal­ti­gen Kri­te­ri­en: Ver­wen­dung von Lebens­mit­teln in 100% Bio­qua­li­tät, Ver­zicht auf Por­ti­ons­ver­pa­ckun­gen, Ver­zicht auf Ein­weg­ge­schirr und ‑becher, Ein­satz eines Pfand­sys­tems, bei Kunst­stoff­mehr­weg­ge­schirr Ver­wen­dung hoch­wer­ti­ger, umwelt­freund­li­cher Kunst­stof­fe (vgl. Antrag der Frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
  • Kon­se­quen­te Aus­rich­tung der städ­ti­schen Beschaf­fung an sozia­len und öko­lo­gi­schen Kri­te­ri­en, mit dem zen­tra­len Schritt der raschen Erar­bei­tung einer ent­spre­chen­den Beschaf­fungs­richt­li­nie und ers­ten Umsetzungsschritten.
  • Ver­net­zung und Aus­tausch mit Kom­mu­nen, die die­sen Weg bereits ein­ge­schla­gen haben, etwa im Rah­men der Fai­ren Metro­pol­re­gi­on Mün­chen, um damit auch Mög­lich­kei­ten für gemein­sa­me Beschaf­fung auszuloten.
  • Ein­rich­tung und mehr­jäh­ri­ge Unter­stüt­zung einer soge­nann­ten KEPOL-Stel­le4, die den Pro­zess Rich­tung nach­hal­ti­ger Beschaf­fung durch Fach­wis­sen und Ver­net­zung, auch mit Akteu­ren der zivi­len Gesell­schaft unterstützt.

Die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen sind vor­han­den. Es gibt unzäh­li­ge Vor­ar­bei­ten, eine Rei­he von kom­pe­ten­ten Fach­ein­rich­tun­gen, die umfas­send bera­ten, finan­zi­el­le Unter­stüt­zung und vie­le Kom­mu­nen, die sich erfolg­reich auf den Weg gemacht haben

Der Orts­ver­band der Frei­sin­ger Grü­nen findet:

Jetzt ist Zeit zum Han­deln! Frei­sing muss als Kreis­stadt eine Vor­bild­funk­ti­on für den Land­kreis Frei­sing ein­neh­men, der sich in Kür­ze als Fair­trade-Land­kreis aus­zeich­nen las­sen wird.

Zu 1: Die fünf Kri­te­ri­en sind laut Trans­fair e.V.
(sie­he  https://www.fairtrade-towns.de/mitmachen/kriterien/)

  • Ent­spre­chen­der Stadtratsbeschluss
  • Grün­dung bzw. Exis­tenz einer loka­len Steue­rungs­grup­pe (in Frei­sing: Agen­da-21-Pro­jekt­grup­pe “Fai­res Forum”)
  • Ange­bot fair gehan­del­ter Pro­duk­te In den loka­len Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten, Cafés und Restau­rants; Anfor­de­rung nach Einwohner*innenzahl der Kom­mu­ne gestaffelt
  • Öffent­li­che Ein­rich­tun­gen (Schu­len, Ämter), Ver­ei­ne und Kir­chen ver­wen­den Fair­trade-Pro­duk­te und füh­ren Bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten zum The­ma „Fai­rer Han­del“ durch.
  • Regel­mä­ßi­ge Berich­te der loka­len Medi­en über ent­spre­chen­de Aktivitäten

Zu 2: Zie­le des Netz­werks der Bio­städ­te (sie­he https://www.biostaedte.de/ueber-uns/#ziele):

  • För­de­rung von Öko­land­bau, Wei­ter­ver­ar­bei­tung und Nach­fra­ge nach Bio-Lebens­mit­teln mit kur­zen Trans­port­we­gen und regio­na­ler Wertschöpfung;
  • Vor­rang für Bio-Lebens­mit­tel bei öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Märk­ten, ins­be­son­de­re bei der Essens­ver­sor­gung von Kin­dern und Jugendlichen;
  • Begeis­te­rung für Bio wecken bei Verbraucher*innen, Betriebs­kan­ti­nen und Cateringunternehmen;
  • Ver­net­zung der Bio-Bran­che über Wirt­schafts­för­de­rung sowie För­de­rung ent­spre­chen­der Arbeitsplätze;
  • Ein­wir­ken auf staat­li­che För­der­po­li­tik, damit stär­ker auf die Bio-Bran­che und ent­spre­chen­de Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te fokus­siert wird und agrar­po­li­ti­sche und wirt­schafts­po­li­ti­sche Maß­nah­men enger mit den kom­mu­na­len Akti­vi­tä­ten ver­zahnt werden.

Zu 3:
https://www.freising.de/media/user_upload/61_Stadtplanung_Umwelt/Klimaschutz/Klimaschutz_PDFs/Freisinger-Resolution-zum-Klimawandel-Broschuere.pdf

Zu 4:
KEPOL-Stel­len: Stel­len für die „Koor­di­na­ti­on kom­mu­na­ler Ent­wick­lungs­po­li­tik“ (unter die auch nach­hal­ti­ge Beschaf­fung fällt), die aus Mit­teln des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ) in Form eines Zuschus­ses für Per­so­nal­res­sour­cen unter­stützt wer­den, in den ers­ten bei­den Jah­ren zu 90% und in Fol­ge­jah­ren bis zu 75%.