Antrag Einrichtung einer städtischen Großtagespflege

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

Die Stadt­rats­frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN bean­tragt die Bereit­stel­lung geeig­ne­ter Räum­lich­kei­ten für eine Groß­ta­ges­pfle­ge (GTB) nach Bay­Ki­BiG (Art. 9 Abs. 2, Art. 18, 20 und 20a Bay­Ki­BiG). Zur Gewin­nung des Per­so­nals setzt sich die Stadt Frei­sing mit Susan­ne Mül­ler, Zen­trum der Fami­lie (KBW), in Ver­bin­dung, die Tages­pfle­ge­per­so­nen aus­bil­det und ver­mit­telt (tageselternzentrum@kbw-freising.de). Das Tages­el­tern­zen­trum betreut meh­re­re Groß­ta­ges­pfle­gen, z.B. die „Glücks­kin­der“ in der Münch­ner Stra­ße 8, Frei­sing. Der­zeit fin­det wie­der ein Kurs statt. Inter­es­sier­te Tages­müt­ter könn­ten für ein städ­ti­sches Pro­jekt ange­wor­ben werden.

Art. 20a Bay­Ki­BiG regelt den Son­der­fall der Groß­ta­ges­pfle­ge: Unter den in Art. 20a Bay­Ki­BiG defi­nier­ten Vor­aus­set­zun­gen kann eine Gemein­de optio­nal eine kind­be­zo­ge­ne För­de­rung gegen­über dem Frei­staat gel­tend machen. Vor­aus­set­zung ist eine kind­be­zo­ge­ne För­de­rung der GTP durch die Gemein­de. Eine in Frei­sing jüngst vom Land­rats­amt in der ehe­ma­li­gen Klos­ter­bi­blio­thek in Betrieb genom­me­ne GTP könn­te Vor­bild sein.

Das Emp­feh­lungs­pa­pier des ZBFS – BAYERISCHES LANDESJUGENDAMT Mün­chen vom 07.02.2024 „Groß­ta­ges­pfle­ge (GTP)“ in Bay­ern – fach­li­che Eck­punk­te für die Pra­xis“ beschreibt die räumlich/baulichen und päd­ago­gi­schen Anfor­de­run­gen an eine Groß­ta­ges­pfle­ge (s. Anlage).

GTP kann statt­fin­den in:

  • ange­mie­te­tem Wohnraum
  • ange­mie­te­ten Gewerberäumen
  • in eige­nen Räu­men einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung, einer Gemein­de, eines frei­en Trä­gers der Jugend­hil­fe oder ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen (die GTP muss eine bau­lich getrenn­te Ein­rich­tung sein)
  • nicht als pri­va­ter Wohn­raum genutz­tem Eigen­tum oder Besitz einer Tagespflegeperson

Die von Kitas/anderen Nut­zun­gen abge­trenn­ten Räu­me soll­ten fol­gen­de bau­li­che Bedin­gun­gen aufweisen:

  • aus­rei­chend gro­ßen Grup­pen- und Spiel­raum sowie über Ruhe­mög­lich­kei­ten, sani­tä-ren Raum (Toi­let­te), ggf. Haus­auf­ga­ben. Arbeits­plät­ze für Schulkinder
  • Bei der GTP han­delt es sich im Gegen­satz zu Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen nicht um Son­der­bau­ten. Das heißt, dass beim Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren das ver­ein­fach­te Ver­fah­ren anzu­wen­den ist (s. Anlage)

Per­so­nel­le Bedingungen:

Die Räum­lich­kei­ten soll­ten für ca. 8–16 Kin­der bis zu 14 Jah­ren mög­lichst täg­lich zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Bei einer GTP bis zu 8 Kin­dern ist gene­rell kein zusätz­li­ches päd­ago­gi­sches Per­so­nal nötig. Sie kann von 2 Tages­müt­tern mit ca. 160 Stun­den Aus­bil­dung geführt wer­den. Soll­te die GTP grö­ßer als 10 Kin­der sein, muss eine Päd­ago­gin mind. 20 Wochen­stun­den anwe­send sein (max. 16 Kin­der). Mitt­ler­wei­le gibt es eine „Expe­ri­men­tier­klau­sel“, die ermög­licht, dass 2 Tages­müt­ter mit Aus­bil­dung von ca. 300 Stun­den 10 Kin­der betreu­en kön­nen, ohne Erzieher*in. Die­se 300 Stun­den-Aus­bil­dung wird in Frei­sing die Zukunft sein nach Aus­kunft vom Tages­el­tern­zen­trum Freising.

Begrün­dung:

Die Stadt Frei­sing gibt viel Geld für Kin­der­ta­ges­stät­ten aus. Der der­zei­ti­ge Man­gel an Fach-per­so­nal mit der Aus­bil­dung Erzieher*in ermög­licht jedoch nicht die Nut­zung ggf. vor­han­de­ner Räu­me. Daher ist zu prü­fen, inwie­fern nicht – wie in ande­ren Gemein­den — durch die Ein­rich­tung von Groß­ta­ges­pfle­gen mit Tages­pfle­ge­per­so­nal ein zusätz­li­ches Ange­bot geschaf­fen wer­den kann. Der­zeit bil­det das KBW wie­der ca. 20 Tages­müt­ter aus, die für die Lei­tung einer Groß­ta­ges­pfle­ge­ein­rich­tung geeig­net wären. Hier emp­fiehlt es sich, ggf. über einen Ver­ein oder die Stadt ent­spre­chen­de Räum­lich­kei­ten anzu­mie­ten und umzu­bau­en. Die Tages­müt­ter/-väter könn­ten über das Tages­el­tern­zen­trum ange­wor­ben werden. 

Mit freund­li­chen Grüßen 

Fraktionssprecher*innen Susan­ne Gün­ther und Wer­ner Haber­mey­er, Sozi­al­re­fe­ren­tin Dr. Char­lot­te Reit­sam für die Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV FS
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