Fragen und Antworten zur Kommunalwahl am 8. März 2026

Die Kom­mu­nal­wahl fin­det am Sonn­tag, den 8. März, statt.
An die­sem Tag wer­den in Frei­sing der Oberbürgermeister/die Ober­bür­ger­meis­te­rin sowie der Stadt­rat gewählt. Außer­dem wir ein*e neue Landrät*in und Kreis­tag gewählt.

Wahl­be­rech­tigt sind alle Per­so­nen, die:

  • min­des­tens 18 Jah­re alt sind,
  • die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit oder die eines EU-Mit­glied­staa­tes besitzen,
  • ihren Haupt­wohn­sitz in Frei­sing haben,
  • und seit min­des­tens zwei Mona­ten dort gemel­det sind.

Der*die Oberbürgermeister*in:

  • lei­tet die Stadtverwaltung,
  • setzt Beschlüs­se des Stadt­rats um,
  • ver­tritt Frei­sing nach außen,
  • und trifft gemein­sam mit dem Stadt­rat wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen für die Stadt.

Der Stadt­rat ist das poli­ti­sche Ent­schei­dungs­gre­mi­um der Stadt.

Er ent­schei­det unter ande­rem über:

  • Haus­halt und Finanzen,
  • Stadt­ent­wick­lung und Wohnen,
  • Ver­kehr, Umwelt und Klimaschutz,
  • Bil­dung, Kul­tur und Soziales.

In Frei­sing besteht der Stadt­rat aus 40 Stadträt*innen. Davon sind 10 GRÜNE.

Bei der Stadt­rats­wahl hast du 40 Stim­men.

Die­se kannst du:

  • einer Lis­te geben (Lis­ten­stim­me),
  • auf ein­zel­ne Kandidat*innen ver­tei­len (Kumu­lie­ren),
  • oder auf Kandidat*innen ver­schie­de­ner Lis­ten auf­tei­len (Pana­schie­ren).

Du kannst dei­ne Stim­men frei kom­bi­nie­ren – wich­tig ist nur: nicht mehr als 40 Stim­men ins­ge­samt.

Bei der Ober­bür­ger­meis­ter­wahl hast du eine Stim­me.

Du wählst eine Per­son direkt.

Falls im ers­ten Wahl­gang nie­mand die abso­lu­te Mehr­heit erreicht, gibt es eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Kandidat*innen mit den meis­ten Stimmen.

  • Kumu­lie­ren: Du kannst einer Per­son bis zu drei Stim­men geben.
  • Pana­schie­ren: Du kannst Kandidat*innen aus ver­schie­de­nen Lis­ten wählen.

Bei­des ist erlaubt und kann kom­bi­niert werden.

Ja. Du kannst Brief­wahl bean­tra­gen, wenn du am Wahl­tag nicht ins Wahl­lo­kal gehen kannst oder möchtest.

Die Brief­wahl­un­ter­la­gen musst du recht­zei­tig bean­tra­gen und zurück­sen­den, damit sie spä­tes­tens am Wahl­tag eingehen.

Dein Wahl­lo­kal steht auf dei­ner Wahl­be­nach­rich­ti­gung, die du per Post bekommst. 

Am Wahl­tag kannst du dort mit Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass wählen.