Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:
Paragraf 28 der Geschäftsordnung des Freisinger Stadtrats wird um folgende Absätze ergänzt:
- Die Verwaltung hat innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang dem Stadtrat,
beziehungsweise dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Erledigung des
Antrags, einen Sachstandsbericht und/oder einen Beschlussvorschlag vorzulegen,
es sei denn, die Antragssteller*innen lassen in sehr begründeten Fällen eine Verlängerung zu.
Die Verwaltung hat hierbei unter Angabe des voraussichtlichen Termins einer Vorlage oder Antwort bei dem antragstellenden Stadtratsmitglied/der Fraktion um Fristverlängerung nachzusuchen. - Mitteilungen über umgesetzte Anträge müssen schriftlich an die Stadtratsmitglieder
geschickt werden und in der ersten Stadtratssitzung nach Umsetzung vorgestellt werden. - Stadtratsanträge werden zuerst im zuständigen Ausschuss oder im Stadtrat diskutiert
oder behandelt, ehe sie in anderen, nicht beschließenden Gremien in Diskussion
gegeben werden.
Begründung:
Eine Vielzahl bayerischer Städte hat in ihren Geschäftsordnungen Regelungen getroffen, an deren Fristen sich dieser Antrag orientiert.
Da die Bayerische Gemeindeordnung, genauso wie unsere eigene Geschäftsordnung, hierzu keine Vorgaben macht, wird mit der beantragten Regelung diese Lücke geschlossen.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Allerdings dauert die Bearbeitung der Anträge der Fraktionen mitunter Jahre, selbst für vermeintlich schnell zu erledigende Fragen.