Antrag: Änderung der Geschäftsordnung — §28 „Anträge“

Die Stadt­rats­frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN stellt fol­gen­den Antrag:

Para­graf 28 der Geschäfts­ord­nung des Frei­sin­ger Stadt­rats wird um fol­gen­de Absät­ze ergänzt:

  1. Die Ver­wal­tung hat inner­halb von drei Mona­ten nach Antrags­ein­gang dem Stadt­rat,
    bezie­hungs­wei­se dem zustän­di­gen beschlie­ßen­den Aus­schuss zur Erle­di­gung des
    Antrags, einen Sach­stands­be­richt und/oder einen Beschluss­vor­schlag vor­zu­le­gen,
    es sei denn, die Antragssteller*innen las­sen in sehr begrün­de­ten Fäl­len eine Ver­län­ge­rung zu.
    Die Ver­wal­tung hat hier­bei unter Anga­be des vor­aus­sicht­li­chen Ter­mins einer Vor­la­ge oder Ant­wort bei dem antrag­stel­len­den Stadtratsmitglied/der Frak­ti­on um Frist­ver­län­ge­rung nachzusuchen.
  2. Mit­tei­lun­gen über umge­setz­te Anträ­ge müs­sen schrift­lich an die Stadt­rats­mit­glie­der
    geschickt wer­den und in der ers­ten Stadt­rats­sit­zung nach Umset­zung vor­ge­stellt werden.
  3. Stadt­rats­an­trä­ge wer­den zuerst im zustän­di­gen Aus­schuss oder im Stadt­rat dis­ku­tiert
    oder behan­delt, ehe sie in ande­ren, nicht beschlie­ßen­den Gre­mi­en in Dis­kus­si­on
    gege­ben werden.

Begründung:

Eine Viel­zahl baye­ri­scher Städ­te hat in ihren Geschäfts­ord­nun­gen Rege­lun­gen getrof­fen, an deren Fris­ten sich die­ser Antrag orientiert.

Da die Baye­ri­sche Gemein­de­ord­nung, genau­so wie unse­re eige­ne Geschäfts­ord­nung, hier­zu kei­ne Vor­ga­ben macht, wird mit der bean­trag­ten Rege­lung die­se Lücke geschlossen.

Die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung ist ein hohes Gut. Aller­dings dau­ert die Bear­bei­tung der Anträ­ge der Frak­tio­nen mit­un­ter Jah­re, selbst für ver­meint­lich schnell zu erle­di­gen­de Fragen.