Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufgrund mittlerweile häufiger auftretender Konflikte bzgl. der Stellplätze im Vorgartenbereich, insbesondere in Bezug auf Lademöglichkeiten für E‑Fahrzeuge stellen wir folgenden Antrag: Die Satzung der Stadt Freising über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung (Stellplatz- und Garagensatzung) hier § 4 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Eine Anordnung von mehr als 2 Stellplätzen im Vorgartenbereich (5 m von der straßenzugewandten Grundstücksseite) ist nicht zulässig. Die Errichtung von bis zu 2 Stellplätzen im Vorgartenbereich ist dann zulässig, wenn ansonsten keine Stellplätze vorhanden sind und/oder nicht versiegelungsarm errichtet werden können sowie bestehende Stellplätze und Garagen nicht mit einer Ladeinfrastruktur nachgerüstet werden können.
Satz 2 wird gestrichen
Begründung:
Damit soll Grundstückseigentümern ermöglicht werden, Stellplätze, insbesondere zum Ziel der Errichtung von Ladeinfrastruktur, versiegelungsarm herzustellen. Ebenso beseitigt die Neuregelung die Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümer*innen mit Garagen und Vorplatz (3–5 m Stauraum und danach ein Garagengebäude) und denjenigen, die aus Platz-gründen keine Möglichkeit haben, ein Garagengebäude zu errichten. Sollten nach Auffassung der Fachämter weitere Regelungen notwendig sein, um das Ziel des Antrages rechtssicher auszugestalten, sind wir gerne bereit, dies im zuständigen Ausschuss zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Habermeyer,
Fraktionssprecher*innen Susanne Günther und Werner Habermeyer