Unser Abgeordneter Johannes Becher — Landtag will das kommunale Ehrenamt stärken.
Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass man im Falle eines längeren Ausfalls durch ein Auslandsstudium oder einen Pflegefalle sich über einen Zeitraum vertreten lassen kann. Natürlich muss das dann der/die erste Nachrücker*in sein. Außerdem sollen Betreuungskosten übernommen werden, die in der Zeit der Ratstätigkeit entstehen und ein Recht auf Freistellung, wie es der öffentliche Dienst bereits vorsieht, sollte zum Anspruch werden. In Österreich gibt es diese Regelung schon, und sie haben gute Erfahrungen damit gemacht.