Gesetzentwurf zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts

Unser Abge­ord­ne­ter Johan­nes Becher — Land­tag will das kom­mu­na­le Ehren­amt stärken. 

Sein Gesetz­ent­wurf sieht vor, dass man im Fal­le eines län­ge­ren Aus­falls durch ein Aus­lands­stu­di­um oder einen Pfle­ge­fal­le sich über einen Zeit­raum ver­tre­ten las­sen kann. Natür­lich muss das dann der/die ers­te Nachrücker*in sein. Außer­dem sol­len Betreu­ungs­kos­ten über­nom­men wer­den, die in der Zeit der Rats­tä­tig­keit ent­ste­hen und ein Recht auf Frei­stel­lung, wie es der öffent­li­che Dienst bereits vor­sieht, soll­te zum Anspruch wer­den. In Öster­reich gibt es die­se Rege­lung schon, und sie haben gute Erfah­run­gen damit gemacht.

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