Wir brauchen keine Dritte!

Als Frei­sin­ger GRÜNE leh­nen wir die Pla­nun­gen für eine drit­te Start- und Lan­de­bahn am Münch­ner Flug­ha­fen ab. Sie ist weder öko­no­misch not­wen­dig und sinn­voll, noch öko­lo­gisch ver­tret­bar. Die Belas­tung der Flug­ha­fen­re­gi­on mit Lärm, Abga­sen, Fein­staub, Ultra­fein­staub und Ver­kehr ist enorm und die Belas­tungs­gren­ze ist der­zeit schon erreicht.

Über 15 Jah­re bereits schwelt der Kon­flikt um die Plä­ne für den Bau einer drit­ten Start- und Lan­de­bahn am Flug­ha­fen Mün­chen: Am 26. Juli 2005 erteil­te die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Flug­ha­fen Mün­chen GmbH (FMG) die Frei­ga­be für ent­spre­chen­de Pla­nun­gen. Am 24. August 2007 wur­den die Unter­la­gen für das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für das Bau­pro­jekt ein­ge­reicht. Bis heu­te ist die 3. Start- und Lan­de­bahn jedoch nicht im Bau, was unter ande­rem an den bereits 2005 auf­kei­men­den Pro­tes­ten der Auf­geMUCkt-Initia­ti­ve und am Bür­ger­ent­scheid vom 17. Juni 2012 in der LH Mün­chen liegt. Ein gro­ßer grü­ner Erfolg – gemein­sam mit den Bür­ger­initia­ti­ven und Naturschutzverbänden.

Nichts­des­to­trotz ist die drit­te Bahn noch immer nicht vom Tisch. CSU und Freie Wäh­ler einig­ten sich in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag 2018 ledig­lich auf ein Mora­to­ri­um: Bis 2023 soll­ten die Plä­ne vor­erst auf Eis lie­gen. Am 16. Sep­tem­ber 2020 ver­kün­de­te Minis­ter­prä­si­dent Söder, den Bau einer drit­ten Bahn sogar bis 2028 nicht wei­ter ver­fol­gen zu wol­len. Der Antrag der Grü­nen-Frak­ti­on (Druck­sa­che 18/10681), der for­der­te, die Plä­ne für den Bau einer drit­ten Start- und Lan­de­bahn am Flug­ha­fen Mün­chen end­gül­tig ad acta zu legen und dem­entspre­chend das Bau­vor­ha­ben aus dem Lan­des­ent­wick­lungs­plan sowie aus dem Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zu strei­chen, wur­de dage­gen von einer Mehr­heit aus CSU, Frei­en Wäh­lern, FDP und AfD am 10. Novem­ber 2020 im Ver­kehrs­aus­schuss abgelehnt.

Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ver­tritt mitt­ler­wei­le sogar die Posi­ti­on, dass mit der Durch­füh­rung des Plans bereits begon­nen wor­den sei und der Plan­fest­stel­lungs-beschluss dem­entspre­chend nicht mehr außer Kraft tre­ten kön­ne. Die Fra­ge nach Ver­jäh­rung bzw. einer mög­li­chen Ver­län­ge­rung stel­le sich somit nicht. Das Bau­recht soll des­halb angeb­lich ewig gelten.

Die drit­te Bahn schwebt also nach wie vor wie ein Damo­kles­schwert über der Flughafenregion.

Unse­re Ablehnungsgründe:

  • Es gibt kei­nen Bedarf. Die maxi­ma­le Kapa­zi­tät beträgt für den Bestand mit zwei Start- und Lan­de­bah­nen 480.000 Flug­be­we­gung p.a.  Das bis­her erreich­te Maxi­mum waren 432.000 im Jah­re 2008. Im Jah­re 2019, im letz­ten Jahr vor Coro­na, waren es 417.000. Auf­grund der Coro­na­pan­de­mie redu­zier­ten sich die Flug­be­we­gun­gen in 2020 auf 147.000. Auch in 2021 bewe­gen sich die Zah­len auf nied­ri­gem Niveau. Wie sich die Flug­be­we­gun­gen nach Been­di­gung der Pan­de­mie ent­wi­ckeln wer­den, ist der­zeit schwer vor­her­zu­sa­gen. Aller­dings wird all­ge­mein mit einem deut­li­chen Rück­gang der Geschäfts­flie­ger gerechnet.
  • Ein Aus­bau des Flug­ver­kehrs wäre kon­tra­pro­duk­tiv zu den im Pari­ser Abkom­men ver­ein­bar­ten Kli­ma­schutz­zie­len. Wir brau­chen nicht mehr, son­dern weni­ger Flüge.
  • Der Bau der zusätz­li­chen Start- und Lan­de­bahn wür­de einen Flä­chen­ver­brauch von knapp 1.000 ha bedeu­ten. Die­se gigan­ti­sche Flä­che ver­lö­re ihre Funk­ti­on im Natur­haus­halt, wodurch die gesam­te Natur des Rau­mes, Erho­lungs­raum, Boden, Grund­was­ser und Tie­re geschä­digt würden.
  • Die Belas­tung der Regi­on mit Flug­lärm ist bereits jetzt sehr hoch. Am Flug­ha­fen Mün­chen gibt es, im Gegen­satz zum Flug­ha­fen Frank­furt, kein gene­rel­les Nacht­flug­ver­bot, son­dern nur ein soge­nann­tes Lärm­kon­tin­gent. Ledig­lich in den Kern­zei­ten von 0 bis 5 Uhr sind Nacht­flug­post- und Ver­mes­sungs­flü­ge zuge­las­sen. Die vor­han­de­ne Nacht­rand­stun­den-Rege­lung von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr wird mit sehr groß­zü­gi­gen geneh­mig­ten „Aus­nah­men“ unterlaufen.
  • Flug­hä­fen sind Hot­spots für den Aus­stoß der gesund­heits­schäd­li­chen Ultra­fein­staub­par­ti­kel. Erst auf Druck aus Poli­tik und Gesell­schaft wer­den nun­mehr ers­te Mes­sun­gen im Flug­ha­fen­um­feld durch­ge­führt. Die­se kön­nen die Daten­grund­la­ge zur wis­sen­schaft­li­chen Erfor­schung der Par­ti­kel erwei­tern und damit der Ein­schät­zung der gesund­heit­li­chen Gefähr­dung eine bes­se­re Basis verschaffen.

Wir for­dern den end­gül­ti­gen Ver­zicht auf die drit­te Start- und Lan­de­bahn durch Auf­he­bung des Plan­festel­lungs­be­schlus­ses durch die Gesell­schaf­ter der FMG.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV FS
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